Geplant ist ein System von Wahl- und Pflichtleistungen. Damit würden den Versicherten einzelne Leistungen, wie auch Leistungen der Heilmittelerbringer, des heutigen Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorenthalten.
Können wir dann noch von einem Solidarprinzip in Deutschland sprechen ?
Wie ist Eure Meinung dazu ?
Tanja Donsbach
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