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Lesen Sie hier Beiträge zum Thema
"Die rechtlichen Aspekte der Dokumentation (max. 12)"

Eine Antwortmöglichkeit finden Sie am Seitenende

Beitrag "Die rechtlichen Aspekte der Dokumentation" lesen  
Nachricht von:
[ A. Morgret ]  
Betreff: Die rechtlichen Aspekte der Dokumentation
geschrieben am: 30.12.2003 23:21
Nachricht:

Nachdem in der letzten Ausgabe die allgemeinen Grundlagen der Dokumentation vorgestellt
wurden, veranschaulicht die letzte Serie "Qualitätsmanagement" im Jahr 2003 die
rechtlichen Aspekte der Dokumentation während des Behandlungsablaufs.



Die Physiotherapie ist in Bezug auf Qualitätssicherung, Abrechnung der erbrachten
Leistung und Art der verordneten Leistung an übergeordneten Gesetzen und Richtlinien
gebunden.



Rechtliche Aspekte werden beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN
ISO 9001:2000 vorausgesetzt.



Der § 280 BGB beinhaltet den "Schadensersatz wegen Pflichtverletzung".


  1. Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger
    Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner
    die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat"



(BGB 2002 ).



Die Dokumentation bietet somit den rechtsgültigen Beweis für die Art
und Qualität der Behandlung, die der Patient erhalten hat. Das Gewicht, das vor Gericht
der medizinischen Krankengeschichte, der Therapieplanung, der Koordination und
Dokumentation von Behandlung beigemessen wird, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
In Fällen von Körperverletzung und bei Haftungsfragen richtet sich das Augenmerk der
Untersuchung auf die Dokumentation und die Krankengeschichte des Patienten.



Es gilt die Regel: Nicht aufgeschrieben heißt nicht
stattgefunden!



Mangelhafte Dokumentation einer Therapie kann vor Gericht als nicht
erbrachte Leistung definiert werden.



Die Behandlungsdokumentation ist ein Teil der medizinischen Krankengeschichte
und muss deshalb sachlich, logisch, vollständig und zeitnah geschehen. Folgende
Informationen sollten dokumentiert werden, um sich vor gerichtlichen Folgen zu schützen:


  • ärztliche Verordnung mit Angabe der Indikation (bestehend aus Diagnose und
    Leitsymptomatik)

  • Therapieziel

  • Ergebnis der physiotherapeutischen Befunderhebung

  • erbrachte Leistung (je Behandlungseinheit)

  • Soll-IST Vergleich der Therapieziele, Bewertung, Korrekturmaßnahmen

  • Informationen über Verantwortlichkeitsbereiche

  • Reaktionen des Patienten auf die Behandlung, Besonderheiten

  • Maßnahmen zu Sicherheitsvorkehrungen, Kontakte zu anderen Komplementären Einrichtungen
    (Ärzte usw.)

  • Besprechungen mit Angehörigen und sonstigen Kontaktpersonen

  • Inhalt der Mitteilung an den verordnenden Arzt



Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2004



Info



Qualitätsmanagement: Kostenlose Informationsveranstaltung am



24.01.2004 ! www.paramedicconsultance.de

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