Nachdem in der letzten Ausgabe die allgemeinen Grundlagen der Dokumentation vorgestellt wurden, veranschaulicht die letzte Serie "Qualitätsmanagement" im Jahr 2003 die rechtlichen Aspekte der Dokumentation während des Behandlungsablaufs.
Die Physiotherapie ist in Bezug auf Qualitätssicherung, Abrechnung der erbrachten Leistung und Art der verordneten Leistung an übergeordneten Gesetzen und Richtlinien gebunden.
Rechtliche Aspekte werden beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN ISO 9001:2000 vorausgesetzt.
Der § 280 BGB beinhaltet den "Schadensersatz wegen Pflichtverletzung".
- Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger
Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat"
(BGB 2002 ).
Die Dokumentation bietet somit den rechtsgültigen Beweis für die Art und Qualität der Behandlung, die der Patient erhalten hat. Das Gewicht, das vor Gericht der medizinischen Krankengeschichte, der Therapieplanung, der Koordination und Dokumentation von Behandlung beigemessen wird, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In Fällen von Körperverletzung und bei Haftungsfragen richtet sich das Augenmerk der Untersuchung auf die Dokumentation und die Krankengeschichte des Patienten.
Es gilt die Regel: Nicht aufgeschrieben heißt nicht stattgefunden!
Mangelhafte Dokumentation einer Therapie kann vor Gericht als nicht erbrachte Leistung definiert werden.
Die Behandlungsdokumentation ist ein Teil der medizinischen Krankengeschichte und muss deshalb sachlich, logisch, vollständig und zeitnah geschehen. Folgende Informationen sollten dokumentiert werden, um sich vor gerichtlichen Folgen zu schützen:
- ärztliche Verordnung mit Angabe der Indikation (bestehend aus Diagnose und
Leitsymptomatik) - Therapieziel
- Ergebnis der physiotherapeutischen Befunderhebung
- erbrachte Leistung (je Behandlungseinheit)
- Soll-IST Vergleich der Therapieziele, Bewertung, Korrekturmaßnahmen
- Informationen über Verantwortlichkeitsbereiche
- Reaktionen des Patienten auf die Behandlung, Besonderheiten
- Maßnahmen zu Sicherheitsvorkehrungen, Kontakte zu anderen Komplementären Einrichtungen
(Ärzte usw.) - Besprechungen mit Angehörigen und sonstigen Kontaktpersonen
- Inhalt der Mitteilung an den verordnenden Arzt
Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2004
Info
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